🟢 TLP:GREEN Das Dokument darf innerhalb der Organisation und an Partner frei weitergegeben werden, aber nicht veröffentlicht werden.
Erzeugt am: . Die jeweils aktuellste Fassung ist hier verfügbar.
Dieses Dokument beinhaltet nützliche Informationen für Spenden- und gemeinnützigen Organisationen, welche eine bPK-Ausstattung im Sinne des Einkommensteuergesetz benötigen, um den Meldeverpflichtungen gegenüber dem Bundesministerium für Finanzen (BMF) zu entsprechen.
Es wird der erlaubte bPK-Bereich sowie die verschiedenen Zugangswege für die bPK-Ausstattung beschrieben.
Anzumerken ist, dass dieses Dokument keine Informationen darüber beinhaltet, wie und in welchem Format Daten beim BMF hochzuladen sind. Außerdem sind BMF spezifische Anträge und Vorgänge für die Einbindung der bPK-Abfragemöglichkeiten innerhalb FinanzOnline nicht im Fokus dieses Dokumentes. Weitergehende Informationen befinden sich auf der Homepage des BMF im Bereich für Spenden- und gemeinnützige Organisationen.
Dieses Dokument erweitert die allgemeine Dokumentation zum bPK Batchverfahren.
Stammzahlenregisterbehörde
Zuständigkeiten:
Bundesministerium für Inneres
Sektion IV – IT und Service
Direktion für Digitale Services
Abteilung 11 – IKT Anwendungen
Referat b – Verwaltungsanwendungen
Zuständigkeiten:
Als Rechtsgrundlage dient das E-Government-Gesetz in Verbindung mit der Stammzahlenregisterbehördenverordnung sowie der Ergänzungsregisterverordnung in den jeweils gültigen Fassungen. Im konkreten Fall wird zusätzlich auf die Sonderausgaben-Datenübermittlungsverordnung verwiesen.
Die Rechtsgrundlage erlaubt es, im Sinne der Spendenabsetzbarkeit eine verschlüsselte bPK anzufordern.
Eine grundlegende Beschreibung des bPK Konzepts ist in der allgemeinen Dokumentation zum bPK Batchverfahren
Es handelt sich um ein verschlüsseltes bPK, welches in diesem Fall für das BMF verschlüsselt wurde. Es dient dem Zweck, dem BMF eingenommene Spenden von natürlichen Personen zu melden, damit diese durch das BMF automatisch steuerlich berücksichtigt werden können. Der Schlüssel mit dem dieses bPK verschlüsselt wird, wurde vom BMF bereitgestellt und der entsprechende Schlüssel, um diese vbPK wieder zu entschlüsseln liegt ebenso dort.
Das bedeutet, mit diesem vbPK kann nur das BMF arbeiten, da es für niemand sonst einen echten Kontext bietet. Im Umkehrschluss muss das BMF mit dem unverschlüsselten bPK SA ausgestattet sein, um nach dem Entschlüsseln der vbPK in deren Datenbank eine Person mit der unverschlüsselten bPK SA zu finden und die eigentliche Information zu verarbeiten.
In der allgemeine Dokumentation zum bPK Batchverfahren werden alle Details zum Austauschformat und zur bPK-Ausstattung via Batch beschrieben:
Die zwischen den Organisationen auszutauschenden Dateien werden mit folgender Dateinamenkonvention unterschieden. Basis dafür ist das sogenannte Verwaltungskennzeichen.
Das Verwaltungskennzeichen VKZ ist eine der Organisation zugeordnete eindeutige Nummer und wird beim Filenamen, als auch in den Headerinformationen, zur Unterscheidung herangezogen. Im Portalverbund ist als Verwaltungskennzeichen die Firmenbuchnummer, die Vereinsregisternummer oder die Nummer aus dem Ergänzungsregister sonstiger Betroffener zu verwenden.
Kennzeichen | Erläuterung | Verwaltet durch | Beispiele |
---|---|---|---|
XFN | Ins Firmenbuch eingetragene Unternehmen | Firmenbuch | XFN-nnnnnnn |
XZVR | Vereine | Vereinsregister | XZVR-nnnnnnn |
XGLN | XGLN-nnnnnnn | ||
XUNI | Privatuniversitäten | BMWFW, Akkreditierungsrat | XUNI-001 |
Eine Testdatei z.B. für einen Verwalter einer Freiwilligen Feuerwehr mit dem VKZ=XGLN-1234567890. Der Dateiname könnte z.B. BPK_XGLN-1234567890_Spendenliste2017.csv genannt werden. Hier der Inhalt
KONTAKT=Name des Verwalters
E-MAIL=Emailadresse
REFERENZ=Ausstattung mit vbPKs gemaess Paragraph 18 ESTG
VKZ=XGLN-1234567890
VERSCHLÜSSELTEBPK=BMF+SA
DATUMSFORMAT=TT.MM.JJJJ
MEHRFACHTREFFER=FALSE
LAUFNR;NACHNAME;VORNAME;GEBDATUM
1;Musterspender;Michael;27.04.1965
2;Spendabel;Franz;01.01.1960
3;Unterstützer;Sabine;02.04.1995
4;XXXSZR;XXXTEST;02.02.1970
5;XXXSZR;XXXTest;02.02.1950
6;XXXSZR;XXXTest;01.01.1985
7;XXXSZR;XXXTest;01.01.1985
Das Self-Service GUI (kann innerhalb FinanzOnline aufgerufen werden) ist in der allgemeinen Dokumentation zum bPK Batchverfahren beschrieben.
Um das Self-Service Verfahren oder die Einzelmeldung bzw. Einzelabfrage via FinanzOnline nutzen zu können, verweisen wir auf die Homepage des BMF (Bereich für Spenden- und gemeinnützige Organisationen)
Mit dem Ausliefern der Ergebnisfiles ist der Ausstattungsvorgang aus Sicht des SZR abgeschlossen. Die ausgelieferten bPK können nun bei den Spenden- und gemeinnützigen Organisationen den im konkreten gesetzlichen Fall vorgesehenen Zwecken zugeführt werden.
Generell gilt, dass 100% Ausstattungsquote nicht selbstverständlich sind, da es immer wieder Unterschiede zwischen den Daten bei den diversen Organisationen und denen des ZMR und ERnP kommt. Daher können Datensätze, für die keine bPK berechnet werden konnte, und für die bei den Spenden- und gemeinnützigen Organisationen keine weiteren Daten für einen erneuten Suchlauf zur Verfügung stehen, keine bPK geliefert werden. Gegebenenfalls kann ein erneuter Ausstattungsvorgang mit weiteren oder anderen Suchdaten gestartet werden, um die Ausstattungsrate zu erhöhen.
Sollte es zu Problemen bei den CSV-Verarbeitungen kommen, können Support Anfragen jederzeit an den technischen Ansprechpartner für das SZR gerichtet werden.